Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Anmeldung und Bezahlung
Die Anmeldung zu einem Kurs, Camp oder einer Veranstaltung der Beachplus
GbR erfolgt über das Online-Formular auf www.beachplus.de oder schriftlich
auf dem Flyer der Beachplus GbR.
Sollte das Camp bzw. das Abo-Training überbelegt sein, entscheidet die
Reihenfolge der Zahlungseingänge.
Die Teilnahmegebühr wird 30 Tage vor Camp-/Kursbeginn fällig.
Alle Preise für die Camps und das Training verstehen sich als Bruttopreise.
Durch das Akzeptieren der AGB dürfen Bilder im Internet (www.beachplus.de
und Soziale Netzwerke) sowie auf Printmaterialien genutzt werden. Die
Beachplus GbR wird jedoch keine Namen und auch kein negativ zu interpretierendes
Material nutzen.
Gruppenanmeldung
Gruppenanmeldungen sind grundsätzlich möglich. Die anmeldende
Person haftet hierbei für die vertraglichen Verpflichtungen aller in der
Gruppe angemeldeten Personen und hat dafür Sorge zu tragen, diese Personen
und ggf. deren Erziehungsberechtigte über die allgemeinen Geschäftsbedingungen
der Beachplus GbR zu informieren.
2. An- und Abreise
Die An- und Abreise der Teilnehmer erfolgt selbstständig. Sie
ist nicht Teil der Leistung des Veranstalters.
3. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt nach dem Eingang der vollständig ausgefüllten Anmeldung
durch den Zugang der elektronischen Bestätigung der Beachplus GbR zustande.
Dieser Bestätigung liegen eine Einverständniserklärung zur Campordnung,
sowie eine Erklärung zur Sportgesundheit / Schwimmerlaubnis bei, die innerhalb
von 10 Tagen an die Beachplus GbR gesandt werden müssen. Die Beachplus
GbR behält sich vor, bei Nichteingang dieser Erklärungen, den Vertrag
einseitig zu kündigen.
Sollte die Anmeldebestätigung nicht bis spätestens 14 Tage vor Beginn
der Veranstaltung zugegangen sein, wendet sich der Teilnehmer bitte umgehend
an den Veranstalter.
4. Gutscheine
Die Einlösung eines Gutscheins erfolgt nur, wenn dieser bereits bei der
Anmeldung/Bestellung vorgelegt bzw. eingelöst wird. Dies geschieht durch
Eingabe des Gutscheincodes bei der Buchung des Kurses durch Angabe des
Gutscheincodes bei der Buchung über das Online-Formular auf www.beachplus.de
oder über den Anmelde-Vordruck auf dem Flyer.
5. Leistungen
5.1 Camp-/Trainingsleistungen
Der genaue Umfang der vertraglichen Leistungen ist in den Kursbeschreibungen
einzusehen. Zusatzleistungen, die nicht explizit in den Beschreibungen
genannt werden, bedürfen einer schriftlichen Bestätigung der Beachplus
GbR.
Sommercampleistungen (mit Übernachtung)
- Unterbringung in Zelten auf dem Campgelände
- Verpflegung: 3 Mahlzeiten am Tag
- kostenlos zur Verfügung gestellte Getränke
- Training und Betreuung durch ausgesuchte und qualifizierte Trainer
- Ausstattung mit Camp-T-Shirt
Oster-/Wintercampleistungen (mit Übernachtung)
- Unterbringung in der IndoorHalle in beheizten Räumen (Schlafsäle)
- Verpflegung: 3 Mahlzeiten am Tag
- kostenlos zur Verfügung gestellte Getränke
- Training und Betreuung durch ausgesuchte und qualifizierte Trainer
- Ausstattung mit Camp-T-Shirt
Winter-/Oster-/Sommercampleistungen (ohne Übernachtung)
- Verpflegung: 3 Mahlzeiten am Tag
- kostenlos zur Verfügung gestellte Getränke
- Training und Betreuung durch ausgesuchte und qualifizierte Trainer
- Ausstattung mit Camp-T-Shirt
Training (Abo)
- Training und Betreuung durch ausgesuchte und qualifizierte Trainer
- Ausstattung mit Camp-T-Shirt
Offenes Training (ohne Anmeldung)
- Training und Betreuung durch ausgesuchte und qualifizierte Trainer
Alle von der Beachplus GbR organisierten Veranstaltungen finden auf ausgewiesenen
Beachvolleyballfeldern mit professionellen Netzanlagen und Linien statt.
Die Nutzung der Plätze zu den Trainingszeiten ist Bestandteil der Teilnehmergebühr.
Eine zusätzliche Platzmiete fällt nicht an.
5.2 Verpflegung
Die Mahlzeiten vor Ort sind sportlergerecht zubereitet. Es wird
auf eine ausgewogene Ernährung geachtet. Die Verpflegung ist nur Bestandteil
der Leistung, wenn diese explizit in der Leistungsbeschreibung aufgeführt
ist.
5.3 Änderung des Trainerteams
Die Beachplus GbR behält sich vor, aufgrund terminlicher Verpflichtungen
der Trainer Änderungen der Trainerteams vorzunehmen. Von den vertraglich
verbindlichen Leistungen ist die Anwesenheit der namentlich genannten Spieler
und Trainer somit ausgenommen. Die Beachplus GbR garantiert den Einsatz
von ausschließlich qualifizierten Trainern und Betreuungspersonen.
6. Haftungsausschluss
Schadenersatzansprüche gegen den Veranstalter auf Verzug, Unmöglichkeit
der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss
aus unerlaubter Handlung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund sind ausgeschlossen,
soweit der Veranstalter, dessen gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen
nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Der Teilnehmer verzichtet
auf Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche gegenüber dem Veranstalter,
anderen Spielern/innen aus unerlaubter Handlung, sofern der Veranstalter,
dessen gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen oder andere Spieler/innen
nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben.
Für verloren gegangene Wertgegenstände übernimmt die Beachplus GbR keine
Haftung.
7. Campordnung (bei allen mehrtägigen Camps für Jugendliche)
- Oberstes Gebot ist gegenseitiger Respekt zwischen allen Teilnehmern,
den Coaches und der Campleitung sowie den Mitarbeitern der Anlagenbetreiber.
- Den Anweisungen der Coaches, der Campleitung und der Mitarbeiter der
Anlagenbetreiber ist in jedem Fall Folge zu leisten.
- Im Camp herrscht absolutes Alkohol- und Rauchverbot.
- Alle auf dem Tagesplan ausgedruckten sowie die von den Coaches oder
der Campleitung angegebenen Termine (Trainings-, Essenszeiten, Nachtruhe
etc.) sind für alle Teilnehmer verbindlich.
- Die Nachtruhe beginnt um 23.00 Uhr.
- Glasflaschen dürfen nicht mitgenommen werden.
- Die Zelte sind jeden Morgen aufzuräumen und am Abreisetag so zu verlassen,
wie sie am Anreisetag vorgefunden wurden.
- Bei mutwilliger Zerstörung von Einrichtungen haftet der Verursacher.
- Um Diebstähle zu vermeiden, ist es den Teilnehmern untersagt, sich
in einem fremden Zelt aufzuhalten, wenn keiner der Zeltbewohner anwesend
ist.
- Wer das Camp verlassen will, muss sich bei seinem Headcoach und der
Campleitung abmelden. Camper dürfen das Camp nur in Begleitung von zwei
weiteren Campern verlassen.
- Eigene Beachvolleybälle dürfen nicht mitgebracht werden.
8. Ausschluss vom Camp
Ein grober Verstoß gegen die Campordnung rechtfertigt den sofortigen Ausschluss
vom Beachcamp. Eine Erstattung oder anteilige Erstattung der Teilnahmegebühr
erfolgt in diesem Fall nicht. Ggf. haben die Erziehungsberechtigten des
ausgeschlossenen Teilnehmers haben für dessen Rückreise eigenverantwortlich
Sorge zu tragen.
9. Einverständniserklärung zur Campordnung, Erklärung zur Sportgesundheit
/ Schwimmerlaubnis
Vor Antritt der Reise muss dem Veranstalter eine, vom Teilnehmer und ggf.
dessen Erziehungsberechtigten unterschriebene, Erklärung vorliegen, die
Campordnung einzuhalten, die Sportgesundheit des Teilnehmers zu bestätigen,
und ihm das Schwimmen unter Aufsicht zu erlauben. Siehe auch Punkt 2 dieser
AGB.
10. Rücktritt
10.1 Rücktritt durch den Teilnehmer
Die Teilnahme an einem Beachvolleyballcamp kann jederzeit vor Beginn des
Camps storniert werden. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Maßgebend
für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei
der Beachplus GbR, Bonn. Bei Rücktritt können wir angemessenen Ersatz für
unsere Aufwendungen verlangen. Im Falle eines Rücktritts vom Beachvolleyballcamp
nach erfolgter schriftlicher Anmeldung und entsprechender Bestätigung behalten
wir folgende Rücktrittspauschalen (in Prozenten des Reisepreises) ein:
- bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 20%
- bis zum 22. Tag vor Reisebeginn 25%
- bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 30%
- bis zum 7. Tag vor Reisebeginn 50%
- ab dem 6. Tag vor Reisebeginn 65%
- bei Nichterscheinen bzw. Stornierung nach Campbeginn (auch Training)
ist keine Erstattung möglich.
Storno-Versicherungen
Wir emphehlen allen Teilnehmern nach der erfolgreichen Anmeldung eine
Storno-Versicherung bei unserem Partner ERV abzuschliessen, die die Betroffenen
im Falle von Verletzungen, Krankheiten oder Unfällen absichert. Hier
gelangt man direkt in die Eingabemaske von ERV. Durch die Zusammenarbeit
zwischen ERV und der Beachplus GbR genießen alle Teilnehmer besondere
Konditionen. Vorraussetzung dafür ist, dass der Kunde über den Link auf
www.beachplus.de oder den Link in der Anmeldebestätigung auf die ERV-Website
gelangt.
In der E-Mail-Anmeldebestätigung der Beachplus GbR befindet sich ebenfalls
ein Link, der Sie direkt in die Maske führt.
jetzt
abschließen >>> 
10.2 Rücktritt durch den Veranstalter
Der Veranstalter kann bis 30 Tage vor Campbeginn in folgenden Fällen vom
Vertrag zurücktreten:
- wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird
- bei eigener Insolvenz bzw. Insolvenz der Betreiber der Beachanlagen
- bei höherer Gewalt wie z. B Naturkatastrophen (wie Hochwasser oder
Brand), Atom-/Reaktorunfälle, Geiselnahmen der Veranstalterpersonen
oder deren Verwandten, Terrorismus, Unruhen, Bürgerkrieg oder Revolution.
10.3 Höhere Gewalt
In Fällen höherer Gewalt können sowohl der Teilnehmer als auch der Veranstalter
den Vertrag kündigen. Bei Kündigung durch den Teilnehmer erhält dieser
die bereits erbrachte Gebühr zurück.
11. Unwirksamkeit von Bestandteilen dieses Vertrages
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages oder
seiner Bestandteile lässt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
12. Veranstalter
Veranstalter der Beachvolleyballcamps sowie des Trainings ist die
Beachplus GbR
Ringstraße 16, 53225 Bonn
E-Mail: info@beachplus.de
Beachfon: 0228-4103292
Gesellschafter:
Markus Dieckmann, Dimitri van der Wal, Bernd Werscheck